Teilnahme­bedingungen

Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel der MCM Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH, D-50606 Köln (Veranstalter, zukünftig Klosterfrau genannt) gelten die folgenden Bedingungen („Teilnahmebedingungen“). Durch die Teilnahme erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis mit den vorliegenden Bedingungen.

1. Teilnahmeberechtigung

1.1 Teilnahmeberechtigt sind Endverbraucher mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiter des Veranstalters oder einem verbundenen Unternehmen, sämtliche an der Entwicklung bzw. Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen (z. B. Agenturen, Berater, Lieferanten), sowie deren nahe Verwandte und mit ihnen im Haushalt lebende Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder die Veranstaltungswebsite manipulieren bzw. die versuchen, gegen die Teilnahmebedingungen zu verstoßen oder sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise versuchen, die Aktion zu beeinflussen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht. Neben dem Ausschluss von der Aktion, kann in diesen Fällen auch der Gewinn verweigert bzw. zurückgefordert werden.

2. Ablauf des Gewinnspiels

2.1 Ablauf und Zeitrahmen der Aktion
Das Unternehmen Klosterfrau führt im Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2026 ein Jubiläums-Gewinnspiel durch mit der Chance auf einen Geldgewinn von 100.000 Euro. Käufer laden den Kassenbon als Beleg für den Kauf eines Produktes einer der teilnehmenden Marken auf die Aktions-Website hoch (über QR Code oder Eingabe von „www.klosterfrau-gewinnspiel.de“) und erhalten so einen Gewinncode, der in die Auslosung geht. Durch mehrfaches Hochladen von verschiedenen Kassenbons können die Gewinnchancen erhöht werden. Je Kassenbon wird ein Gewinncode unabhängig vom Wert zugeteilt. Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika können beliebig oft teilnehmen, Arzneimittel dürfen nicht eilnehmen, Medizinprodukte können nur einmalig teilnehmen.
Die Original Kassenbons müssen bis zur Auslosung aufbewahrt und im Gewinnfall vorgezeigt werden.

2.2 Bestimmung des Gewinners
Unter den generierten Gewinncodes wird per Zufallsprinzip ein Gewinncode gezogen. Dies findet im Juli/ August 2026 statt.

2.3 Benachrichtigung des Gewinners
Der Gewinner wird per E-Mail benachrichtigt. Dies wird ca. im September 2026 stattfinden.

2.4 Annahme und Übermittlung des Gewinns
Der Name der gewinnenden Person wird von Seiten des Veranstalters in verschiedenen Kommunikations-Kanälen i.R. der Bericht-Erstattung zum Gewinnspiel erwähnt werden. Darunter fallen zum einen Presse-Mitteilungen (gedruckt und auch digital) sowie Nennungen online (Webseite), in social media und der internen Intranet-Seite des Unternehmens. Dabei wird auch ein Foto der gewinnenden Person veröffentlicht, wenn diese einverstanden ist und ausdrücklich eingewilligt hat.

Der Gewinn i. H. v. 100.000 (einhunderttausend) Euro wird an den Gewinner überwiesen, jedoch symbolisch an den Gewinner persönlich übergeben.


3. Haftung

3.1 Mit Übermittlung/Bereitstellung des Gewinns ist der Veranstalter von jeglicher Verpflichtung befreit, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt hierfür ergibt. Der Veranstalter haftet nicht für Rechts- und/oder Sachmängel an dem Gewinn, es sei denn die Schäden, wurden vom Veranstalter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

3.2 Alle Angaben seitens des Veranstalters erfolgen ohne Gewähr.

3.3 Für technische Ausfälle, die zur Nichtverfügbarkeit des Angebots führen, Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

3.4 Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung der Aktion nach Ziffer 5, sind im Rahmen der Regelung der Ziffer 5 ausgeschlossen.


4. Sonstige Regelungen

4.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion einzustellen oder die Teilnahmebedingungen jederzeit zu verändern, falls unvorhergesehene oder außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die eine planmäßige Durchführung der Aktion beeinträchtigen oder verhindern und der Veranstalter unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann, an der Durchführung der Aktion generell bzw. gemäß den geltenden Teilnahmebedingungen festzuhalten und die Teilnehmer nicht in unzumutbarer Weise benachteiligt werden. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.

4.2 Die Teilnahmebedingungen sowie das Gewinnspiel unterliegen dem deutschen Recht.

4.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig ein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

4.4 Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Veranstalters.

4.5 Der Rechtsweg und die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, sind ausgeschlossen.

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